site logo
Home
Leistungen
Reels
Success Stories
Team
Ressourcen
Kontakt

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) der 8ELF Ollig und Rothbrust GbR

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agentur 8ELF Ollig und Rothbrust GbR (Social Media Agentur, ausschließlich geschäftlich tätig) und ihren Kunden über Social-Media-Dienstleistungen. Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind die Agentur und der jeweilige Auftraggeber/Kunde. Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B-Geschäftskunden); ein Widerrufsrecht für Verbraucher findet daher keine Anwendung .

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu . Dies gilt auch, wenn die Agentur abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht . Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird, solange nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird . Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag (z. B. im Angebot oder Auftrag) haben im Zweifel Vorrang vor diesen AGB.

‍

2. Leistungsumfang und Pflichten der Agentur

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von digitalen Dienstleistungen gemäß dem individuell mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfang. Die Agentur bietet insbesondere Leistungen in den Bereichen Social-Media-Betreuung (Content-Erstellung, -Bearbeitung und -Veröffentlichung, Community-Management), Schalten von Werbeanzeigen (z. B. Meta/Facebook, LinkedIn, Google) für Recruiting und Lead-Generierung, Entwicklung von Social-Media-Strategien und Redaktionsplänen, Erstellung von Webseiten/Landing-Pages, Grafikdienstleistungen sowie Video-Produktionen (z. B. Reels). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag/Vertrag und ggf. dessen Anlagen (Leistungsbeschreibungen).

Die Agentur wird die vereinbarten Leistungen fachgerecht, mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen ausführen sowie die Richtlinien und Nutzungsbedingungen der relevanten Social-Media-Plattformen einhalten . Soweit zur Leistungserbringung erforderlich, darf sich 8ELF zur Auftragsdurchführung Dritter (Mitarbeiter, freier Mitarbeiter oder Subunternehmer) bedienen ; die Agentur bleibt gegenüber dem Kunden jedoch verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.

Sofern der Kunde der Agentur Zugang zu eigenen Social-Media-Accounts gewährt oder diese mit der Veröffentlichung von Beiträgen oder dem Schalten von Anzeigen im Namen des Kunden beauftragt, erteilt der Kunde der Agentur hierzu die nötigen Zugangsberechtigungen bzw. eine Vollmacht zur Kontoverwaltung . Der Kunde stellt sicher, dass die Agentur für die Arbeit an seinen Social-Media-Kanälen sämtliche erforderlichen Zugangsdaten zeitnah erhält.

Bei Werbekampagnen bestimmt der Kunde das Anzeigenbudget; die hieraus entstehenden Werbekosten (z. B. Kosten für Facebook-/Instagram-Ads, LinkedIn-Ads oder Google Ads) trägt der Kunde zusätzlich zur Agenturvergütung und zahlt sie – sofern nicht abweichend vereinbart – unmittelbar an die jeweilige Werbeplattform oder an 8ELF. 8ELF wird den Kunden dabei unterstützen (z. B. durch Einrichtung und Betreuung der Kampagnen), schuldet jedoch ausdrücklich keinen bestimmten Erfolg (insbesondere keine bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Verkaufsabschlüssen o. ä.) . 8ELF gibt keine Garantie für einen konkreten wirtschaftlichen oder quantitativen Erfolg der Maßnahmen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Drittplattformen (wie Facebook/Meta, Instagram, LinkedIn, Google u. a.) im Einzelfall Kampagnen oder Inhalte ohne Angabe von Gründen ablehnen, aussetzen oder Kunden-Accounts (z. B. Werbekonten oder Profile) temporär/permanent sperren können. Die Agentur hat hierauf keinen Einfluss . Solche Vorgänge stellen keine Pflichtverletzung der Agentur dar; der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt in diesen Fällen unberührt . Gleiches gilt, wenn soziale Netzwerke ihre technischen Rahmenbedingungen, Schnittstellen oder Algorithmen ändern und dies Auswirkungen auf die Reichweite oder Performance der Kampagnen des Kunden hat – hierfür übernimmt die Agentur keine Haftung (siehe auch Haftungsbeschränkung in Abschnitt 8).

Sollte der Kunde mit seinem Privataccount (der zum Aufbau der Plattform dient!) eine Sperrung des Business-Accounts herbeiführen, behält sich 8ELF vor, Unterstützung (Konfigurationsmaßnahme, Kontakt mit dem Support etc) bei der Behebung der Maßnahme nachträglich und nach Absprache in Rechnung zu stellen.

Diese Maßnahme ist im vorherigen Angebot nicht inkludiert.

‍

Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der kreativen Ausgestaltung der Inhalte eigene künstlerische und technische Entscheidungen zu treffen, wird jedoch die im Vorfeld vereinbarten inhaltlichen Abstimmungen mit dem Kunden berücksichtigen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die inhaltliche Abstimmung über erstellten Content vor Veröffentlichung einvernehmlich zwischen Agentur und Kunde. Änderungswünsche des Kunden wird die Agentur im zumutbaren Rahmen berücksichtigen; umfangreiche zusätzliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

‍

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Erfolg der Zusammenarbeit setzt eine enge Kooperation zwischen Kunde und Agentur voraus. Der Kunde verpflichtet sich daher zu angemessener Mitwirkung. Insbesondere hat der Kunde:

  • Informationen und Unterlagen: der Agentur alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte und Unterlagen rechtzeitig und wahrheitsgemäß bereitzustellen . Hierzu gehören z. B. Logos, CI-Vorgaben, Produktinformationen, Bild- und Textmaterial, Zugangsdaten zu Social-Media-Profilen oder Websites, sowie alle weiteren vom Projekt abhängigen Ressourcen.
  • Ansprechperson: eine entscheidungsberechtigte Ansprechperson zu benennen, die befugt ist, Entscheidungen zu treffen und Abstimmungen zügig herbeizuführen. Diese soll für Rückfragen der Agentur zur Verfügung stehen und Feedback oder Freigaben zeitnah erteilen.
  • Freigaben: erstellten Content, Designs oder Kampagnenentwürfe der Agentur möglichst zeitnah zu prüfen und freizugeben oder Änderungswünsche mitzuteilen. Sofern der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. 5-7 Werktage) keine Rückmeldung gibt, darf die Agentur davon ausgehen, dass der vorgelegte Inhalt genehmigt ist (es sei denn, etwas anderes ist vertraglich vereinbart).
  • Termine: gemeinsam mit der Agentur einen Kick-off-Termin sowie ggf. regelmäßige Abstimmungstermine zu vereinbaren und einzuhalten. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass die Zusammenarbeit spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsschluss beginnen kann (Kick-off innerhalb dieser Frist). Erforderliche interne Vorbereitungen sollte der Kunde rechtzeitig treffen, damit die Agentur ihre Leistungen planmäßig aufnehmen kann.
  • Kooperation: im Projektverlauf proaktiv mitzuwirken, z. B. Rückfragen der Agentur zu beantworten, notwendige Entscheidungen nicht unangemessen zu verzögern und auftretende Probleme oder Änderungswünsche zeitnah zu kommunizieren.

Unterlässt oder verzögert der Kunde eine notwendige Mitwirkung und führt dies zu Verzögerungen oder Mehraufwand, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Die Agentur ist in einem solchen Fall berechtigt, etwaige zusätzliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat. Weitere Rechte der Agentur bei erheblichen Mitwirkungsverstößen (einschließlich Kündigung aus wichtigem Grund) bleiben unberührt.

‍

4. Vertragsbeginn und -laufzeit, Kündigung

Die Vertragslaufzeit sowie eine etwaige Mindestlaufzeit werden im individuellen Vertrag mit dem Kunden festgelegt (Erstlaufzeit). Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die anfängliche Laufzeit des Vertrages 6 Monate ab Vertragsbeginn. Abweichende Vereinbarungen über kürzere oder längere Erstlaufzeiten (z. B. 3, 12, 16 oder 18 Monate) sind möglich und werden im Auftrag festgehalten.

Der Vertragsbeginn ist, sofern nicht abweichend geregelt, der Tag des vereinbarten Projekt-Kick-offs, spätestens jedoch 4 Wochen nach Unterzeichnung des Vertrages . Wird der Kick-off aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsschluss durchgeführt, gilt der Vertrag dennoch spätestens nach Ablauf von 4 Wochen ab Vertragsschluss als begonnen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen in Rechnung zu stellen, auch wenn der Projektstart sich durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden verzögert.

Der Vertrag wird für die vereinbarte Erstlaufzeit fest geschlossen; eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Erstlaufzeit ist ausgeschlossen . Beide Parteien können den Vertrag sodann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit (bei sechs Monaten also um weitere sechs Monate, bei zwölf Monaten um weitere zwölf Monate, etc.), sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart . Die Kündigungsfrist beträgt auch für jede Verlängerungsperiode 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit (Erst- oder Verlängerungslaufzeit). Kündigungen haben in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) zu erfolgen; zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung beim Vertragspartner maßgeblich.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt . Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist oder trotz Abmahnung in erheblicher Weise gegen vertragliche Pflichten verstößt . Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Agentur aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (z. B. Zahlungsverzug oder schwerer Pflichtenverstoß) ist die Agentur berechtigt, den ihr bis zum regulären Vertragsende zustehenden Vergütungsanspruch als Schadensersatz geltend zu machen, abzüglich ersparter Aufwendungen.

Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig ohne wichtigen Grund, bleibt er verpflichtet, die bis zum regulären Ende der vereinbarten Laufzeit anfallende Vergütung zu zahlen . Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet. Die Agentur wird sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Vergütungsanspruch anrechnen lassen oder im Einvernehmen mit dem Kunden eine einvernehmliche vorzeitige Vertragsauflösung gegen Zahlung einer angemessenen Ablöse anstreben.

‍

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Preise: Die vom Kunden an die Agentur zu zahlende Vergütung (z. B. monatliches Betreuungshonorar, Projektpauschale oder Einmalkosten) ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag/Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Vergütung als Pauschale für die vereinbarte Leistung; Mehrleistungen oder Zusatzaufwände werden nur vergütet, wenn sie vorher vereinbart wurden.

Abrechnung: Die Agentur stellt dem Kunden die Vergütung nach dem Kick-off-Termin in Rechnung, frühestens jedoch nach tatsächlichem Leistungsbeginn. Sofern es sich um laufende Social-Media-Betreuung oder andere fortlaufende Leistungen handelt, erfolgt die Abrechnung monatlich – in der Regel jeweils am Monatsanfang für den folgenden Leistungsmonat, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei einmaligen Projekten (z. B. Webseitenerstellung) kann die Agentur Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt und eine Schlussrechnung nach Fertigstellung stellen, soweit vertraglich vorgesehen. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail (PDF) übermittelt, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.

Zahlungsziel: Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung nicht anders ausgewiesen, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Agentur.

Zahlungsverzug: Kommt der Kunde in Verzug, so gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB). Insbesondere kann die Agentur Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen (bei Unternehmern derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.). Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur ferner berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung ihre Leistungen vorübergehend einzustellen oder zurückzubehalten. Der Kunde bleibt in diesem Fall gleichwohl verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen; etwaige Projektfristen verschieben sich entsprechend um die Dauer der Leistungseinstellung. Wird eine Lastschrift aus zurückgegeben, erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12 EUR

Aufrechnungsverbot: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen Forderungen der Agentur aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

Nebenkosten: Auslagen und Nebenleistungen, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind (z. B. Reise- oder Übernachtungskosten für vorab vereinbarte Vor-Ort-Termine, Lizenzgebühren für spezielle Stockmedien, etc.), werden dem Kunden nur in Rechnung gestellt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder vom Kunden veranlasst ist. Solche Kosten werden entweder im Angebot ausgewiesen oder vorab mit dem Kunden abgestimmt.

‍

6. Rechte an Arbeitsergebnissen

Die im Rahmen des Auftrags von der Agentur erstellten Arbeitsergebnisse (z. B. Texte, Fotografien, Grafiken, Videos, Designentwürfe, Strategiedokumente, Konzepte und sonstiger Content) sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte verbleiben – soweit nicht anders vereinbart – zunächst bei der Agentur bzw. bei den von ihr eingesetzten Kreativen.

Der Kunde erhält jedoch gegen vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen . Soweit im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt, räumt die Agentur dem Kunden ein einfaches (nicht-ausschließliches), zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die für ihn erstellten Inhalte im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit zu verwenden . Dieses Nutzungsrecht umfasst typischerweise die Veröffentlichung der Inhalte auf den Unternehmenswebseiten und Social-Media-Kanälen des Kunden sowie die interne Verwendung (z. B. in Präsentationen, Marketingmaterialien des Kunden). Nicht gestattet ist dem Kunden hingegen, die von der Agentur erstellten Inhalte oder Konzepte an Dritte weiterzugeben oder zu verkaufen , es sei denn, die Agentur hat hierzu schriftlich ihre Zustimmung erteilt. Der Kunde darf die gelieferten Arbeitsergebnisse also nur für seine eigenen Zwecke einsetzen.

Bis zur vollständigen Begleichung aller Zahlungsansprüche der Agentur verbleiben die eingeräumten Nutzungsrechte unter Eigentumsvorbehalt bei der Agentur; ein endgültiger Rechteübergang erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung . Zahlt der Kunde nicht wie vereinbart, kann die Agentur die Nutzung der gelieferten Inhalte vorläufig untersagen oder vom Vertrag zurücktreten.

Sofern die Agentur dem Kunden Software, Tools oder fremdes Material (z. B. Stockfotos, Musik, Design-Templates, Plugins) zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag implementiert, werden dem Kunden daran die nötigen Nutzungsrechte im Rahmen des Vertragszwecks eingeräumt. Eigentums- oder weitergehende Nutzungsrechte an solchen durch Dritte lizenzierten Materialien erhält der Kunde nicht, außer wenn dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist. Die Agentur wird den Kunden informieren, falls für bestimmte Inhalte (z. B. Stockmedien oder Softwarebibliotheken) Drittlizenzen bestehen, und welche Nutzungsbedingungen dafür gelten.

Verletzt der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte (z. B. durch unzulässige Weitergabe der Inhalte an Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks), ist er der Agentur zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Jeder unberechtigte Gebrauch urheberrechtlich geschützter Inhalte kann Schadensersatzansprüche auslösen.

‍

7. Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter, Rechte Dritter und Freistellung

Der Kunde garantiert, dass alle von ihm gelieferten oder vorgegebenen Inhalte (z. B. Logos, Grafiken, Texte, Fotos, Videos, Musikdateien) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die notwendigen Rechte zur Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung dieser Inhalte verfügt . Der Kunde räumt der Agentur an allen von ihm bereitgestellten Materialien die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein . Dies umfasst ggf. auch das Recht, solche Materialien im Rahmen der Leistungserbringung zu bearbeiten, zu vervielfältigen oder Dritten (z. B. Freelancern oder Dienstleistern der Agentur) im notwendigen Umfang unterzulizenzieren. Der Kunde stellt außerdem sicher, dass abgebildete Personen (z. B. Mitarbeiter des Kunden auf Fotos/Videos) mit der Verwendung einverstanden sind und erforderliche Einwilligungen nach Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht vorliegen .

Die Agentur wird vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder vom Kunden vorgeschlagene Maßnahmen (z. B. die Verwendung bestimmter Musiktitel, Hashtags, Kennzeichen oder Bilder) im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf offensichtliche Rechtsverletzungen überprüfen. Ergibt sich aus Sicht der Agentur ein rechtliches Risiko (z. B. mögliche Urheberrechtsverletzung, Markenrechtsprobleme oder ein Verstoß gegen Plattform-Richtlinien), wird die Agentur den Kunden hierauf hinweisen und Bedenken anmelden (Hinweispflicht). Entscheidet der Kunde dennoch, dass die betreffenden Inhalte verwendet oder veröffentlicht werden sollen (z. B. Einsatz von urheberrechtlich geschützter Musik als „Trend-Audio“ in einem Social-Media-Video trotz erkennbar fehlender Lizenz), geschieht dies auf Risiko des Kunden. In solchen Fällen haftet die Agentur – nach Erfüllung ihrer Hinweispflicht – nicht für etwaige Verletzungen von Rechten Dritter. Der Kunde stimmt der Nutzung von Inhalten Dritter zu, sobald ein Beitragsentwurf abgenommen wurde. Z.B. durch eine entsprechende Reaktion per WhatsApp oder E-Mail.

Sollten Dritte gegen die Agentur Ansprüche aufgrund der Verwendung von Inhalten geltend machen, die der Kunde bereitgestellt, vorgeschrieben oder genehmigt hat, so hält der Kunde die Agentur von allen solchen Ansprüchen frei . Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur jeglichen Schaden und Aufwendungen zu ersetzen, der der Agentur aus der Inanspruchnahme durch Dritte wegen einer behaupteten Rechtsverletzung entsteht . Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) . Die Freistellungsverpflichtung gilt insbesondere im Falle von Urheberrechtsverstößen (z. B. unlizenzierte Nutzung von Musik, Fotos oder Videos), Marken- oder Kennzeichenrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen (z. B. durch vom Kunden geliefertes Bildmaterial) oder sonstigen rechtlichen Verstößen, die auf vom Kunden gelieferten Informationen oder Weisungen beruhen . Der Kunde wird die Agentur in solchen Fällen nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen und ihr unverzüglich alle benötigten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen .

Die Agentur haftet dem Kunden gegenüber nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde der Agentur rechtswidrige Inhalte zur Verwendung überlassen hat. Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte an die Agentur zu liefern, deren Veröffentlichung gegen geltendes Recht oder die Richtlinien der Social-Media-Plattformen verstößt. Die Agentur behält sich vor, offensichtlich rechtswidrige Inhalte nicht zu verwenden und – nach Rücksprache mit dem Kunden – alternative zulässige Lösungen vorzuschlagen.

‍

8. Haftungsbeschränkung

Die Agentur haftet dem Kunden gegenüber in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt für alle durch die Agentur, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden . Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet die Agentur – außer im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf . In diesem Fall ist die Haftung der Agentur der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden .

Eine weitergehende Haftung der Agentur auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für solche Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, wie entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Folgeschäden oder Ansprüche Dritter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme ausdrücklicher Garantien bleibt unberührt; ebenso eine Haftung für arglistig verschwiegene Mängel. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Agentur.

Für Datenverlust des Kunden haftet die Agentur nur in dem Umfang, in dem der Verlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre (d. h. der Kunde muss sicherstellen, dass relevante Daten zumindest täglich gesichert werden).

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Eingriffe, Stromausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, sowie Störungen bei Drittanbietern (z. B. plötzliche Änderungen der Algorithmen oder Nutzungsbedingungen von Social-Media-Plattformen, technische Probleme der Plattformen, Sperrung von Accounts durch die Plattformanbieter etc.). Die Agentur weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf Betrieb und Verfügbarkeit der von ihr genutzten Social-Media-Plattformen hat und daher für deren betriebliche Abläufe keine Verantwortung übernehmen kann . Solche unvorhersehbaren Ereignisse verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen; Schadensersatzansprüche des Kunden sind diesbezüglich ausgeschlossen, sofern die Agentur die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Soweit die Agentur auf Wunsch des Kunden in Ausnahmefällen Zugangsdaten oder Passwörter des Kunden aufbewahrt, haftet sie für deren Verlust oder unbefugte Verwendung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Hinweis: Die vorstehenden Haftungsregeln bedeuten, dass der Kunde im Falle leicht fahrlässiger Vertragsverletzungen durch die Agentur (z. B. versehentliches Posten eines fehlerhaften Beitrags) nur in begrenztem Umfang Ersatz verlangen kann. Diese Haftungsbeschränkung ist üblich und spiegelt die Risikoallokation in B2B-Verträgen wider.

‍

9. Einsatz von Subunternehmern und Dritten

Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter heranzuziehen . Die Beauftragung Dritter entbindet die Agentur nicht von ihren eigenen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden; die Agentur steht für die Leistungserbringung durch eingesetzte Dritte ein, als hätte sie die Leistung selbst erbracht. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Agentur und Kunde zustande; durch die Mitwirkung von Subunternehmern oder sonstigen Dritten wird kein Vertragsverhältnis zwischen diesen und dem Kunden begründet .

Die Agentur wird Dritte, die sie zur Auftragsdurchführung hinzuzieht, entsprechend auf Geheimhaltung verpflichten, sofern diese nicht ohnehin einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen . Auf Verlangen des Kunden wird die Agentur Auskunft über die im Rahmen des Projekts eingesetzten Subdienstleister erteilen.

‍

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen des jeweils anderen strikt vertraulich zu behandeln . Eine Weitergabe solcher Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils offenlegenden Partei zulässig, sofern nicht eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht. Die Agentur wird dafür sorgen, dass auch eingesetzte Mitarbeiter und Subunternehmer dieser Geheimhaltungspflicht unterliegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen .

Die Agentur weist den Kunden darauf hin, dass sie personenbezogene Daten des Kunden (wie Ansprechpartner, Kontaktdaten, Auftragsinformationen) im notwendigen Umfang für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronisch speichert und verarbeitet . Alle personenbezogenen Daten des Kunden werden vertraulich und gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO und BDSG) behandelt . Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an eingesetzte Subunternehmer oder Dienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter (z. B. Kundendaten für eine Werbekampagne, personenbezogene Inhalte für Social Media) verarbeitet, werden die Parteien – sofern gesetzlich erforderlich – einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abschließen, in dem die Details der Datenverarbeitung geregelt werden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, der Agentur nur solche personenbezogenen Daten zur Verarbeitung zu überlassen, die er rechtmäßig verwenden darf.

‍

11. Referenznennung und Eigenwerbung

Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen. Dies umfasst das Recht, den Namen und das Logo des Kunden in Referenzlisten (z. B. auf der Agentur-Website oder in Präsentationen) zu verwenden, sowie in allgemeiner Form das erfolgreich durchgeführte Projekt zu beschreiben. Ebenso darf die Agentur die im Rahmen des Projekts erstellten Designs, Inhalte und Ergebnisse im Original oder in Auszügen zum Zweck der Eigenwerbung nutzen (z. B. durch Veröffentlichung ausgewählter Arbeitsergebnisse im Portfolio auf der Website oder Social Media der Agentur) . Die Agentur erhält hierfür vom Kunden ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten, beschränkt auf den Zweck der Eigenwerbung. Diese Referenznutzung erfolgt unentgeltlich.

Wünscht der Kunde nicht, als Referenz genannt zu werden oder legt er aus berechtigten Gründen Wert auf Vertraulichkeit des Projekts, so wird er dies der Agentur mitteilen. In diesem Fall verzichtet die Agentur auf eine Referenznennung bzw. wird einvernehmlich eine Lösung gefunden (z. B. anonymisierte Beschreibung des Projekts). Abgesehen von solchen Absprachen ist die Agentur zur Nennung des Kunden als Referenz berechtigt, aber nicht verpflichtet.

‍

12. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Agentur . Die Agentur darf jedoch nach eigener Wahl Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen.

Textformklausel: Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ausreichend), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das Textformerfordernis gilt auch für eine Aufhebung oder Abänderung dieses Klauselsatzes. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt . Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken – zur Ausfüllung der Lücke werden angemessene Regelungen vereinbart, die dem entsprechen, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten.

‍

Stand der AGB: 10. September 2025. Diese AGB behalten ihre Gültigkeit, bis sie durch eine aktualisierte Fassung ersetzt werden. Der Kunde wird im Falle von Aktualisierungen in geeigneter Weise informiert.

‍

Wir machen das für dich.


Termin vereinbaren

Wir stärken deine Marke. Vereinbare noch heute einen Termin.
8ELF Social Media Agentur Logo weiß

London

Baltia Squar, Mark Street, London

New York

Nenuya Centre, Elia Street New York, USA
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
WhatsApp Icon WhiteInstagram Icon WhiteFacebook Icon WhiteLinkedIn Icon WhiteTikTok Icon WhiteX Icon WhiteThreads Icon WhiteYouTube Icon White
ImpressumAGBDatenschutz